Die AfD Thüringen wollte nur einen kleinen Kreis ausgewählter Journalisten bei ihrer Wahlparty dabeihaben. Dagegen zogen mehrere Medienhäuser mit Erfolg vor das LG Erfurt, das schon einen Tag später über den Eilantrag entschied.
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte