Das Gericht hält es für erwiesen, dass die Schlagersängerin bei einem Konzert mehrmals den Hitlergruß zeigte. Die Erklärungsversuche der Verteidigung für Müllers durchgestreckten rechten Arm scheiterten, das Strafmaß fällt hoch aus.

Medien zitieren munter daraus. Doch das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD bleibt


