ZDF scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH: Böhmermanns Verwirrspiel mit Stefan Aust bleibt verboten

Journalist Stefan Aust klagte gegen das ZDF, weil Jan Böhmermann auf einem fiktiven Fahndungsplakat ein falsches Foto von Aust zeigte. Was bedeutungslos klingt, betrifft wichtige Fragen zur Satire- und Kunstfreiheit. Nun entschied der BGH.

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