Landessozialgericht zum Sturz nach Verschlucken am Kaffee: Kaffee-Verschlucker kann Arbeitsunfall sein

Wenn der Kaffee am Morgen zum Verhängnis wird: Ein Bauarbeiter verschluckt sich, stürzt und bricht sich das Nasenbein. Ist das ein Arbeitsunfall? Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt sagt: In diesem Fall ja, doch nicht in jeder Situation.

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