Wen die EU-Kommission als „sehr große Online-Plattform“ einstuft, trägt nach EU-Recht besondere Pflichten, etwa in den Bereichen Verbraucherschutz, illegale Inhalte, Risikoanalyse. Zalando wehrte sich jetzt erfolglos gegen seine Einstufung.

Weil Rapper Fler sich nicht an ein Verbot einer Liedzeile


