Eine Sondersitzung braucht der Bundestag noch, um über die von Union, SPD und Grünen vereinbarten Grundgesetz-Änderungen zu beschließen. Hierfür gab das BVerfG nun endgültig grünes Licht. Der Zweite Senat lehnte sechs weitere Eilanträge ab.

Die EU setzt ein Zeichen: Trotz deutlicher Warnungen der US-Regierung


