Für Nichtzulassungsbeschwerden gelten strenge Voraussetzungen. Der BFH setzte die Anforderungen in einem Fall zum EStG jedoch zu hoch an, entschied das BVerfG. Eine Privatperson kann nicht vorhersehen, wie das BVerfG entscheidet.
<p>Statement Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur


