Für ein Eisenbahnunternehmen ist es nicht wichtig, seine Kunden gezielt mit „Herr“ oder „Frau“ anreden zu können. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Für Bahnfahrten spiele die Geschlechtsidentität der Kunden keine Rolle.
Wer wegen baulicher Mängel an seinem Haus die Vergütung mindert,