Der Einbau einer Wärmepumpe kann teuer werden, wenn Hausbesitzer ihren Gasanschluss stilllegen wollen. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Netzbetreiber diese Kosten nicht auf Eigentümer umlegen dürfen.

Wer wegen baulicher Mängel an seinem Haus die Vergütung mindert,


