Wer wegen baulicher Mängel an seinem Haus die Vergütung mindert, kann sich später immer noch dafür entscheiden, selbst zu reparieren, und dafür Kostenvorschuss verlangen. Die erklärte Minderung versperrt diesen Wechsel nicht, so der BGH.

Die EU hat sich mit den Mercosur-Staaten auf ein Handelsabkommen

