Nachdem das ZDF Magazin Royale eine öffentliche Debatte um Ex-BSI-Chef Schönbohm ausgelöst hatte, versetzte ihn das Innenministerium auf einen anderen Posten. Doch weder das noch anderes reicht laut VG Köln aus, um Schadensersatz zu begründen.

Die Schufa darf Einträge zu Zahlungsausfällen grundsätzlich auch dann noch


