Der Antrag eines libanesischen Staatsbürgers auf Einbürgerung wurde laut VG Braunschweig zu Unrecht abgelehnt. Während des Verfahrens wurden Fragen gestellt wie „Schauen Sie deutsches Fernsehen?“ und „Besuchen Sie regelmäßig die Moschee?“.

Beauftragt ein Strafverteidiger einen externen Sachverständigen, so darf dieser Einsicht


