Rosenblüten-Tätowierungen auf beiden Handrücken hindern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Polizei nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Mit welcher Begründung und was gilt allgemein bei Tattoos von Polizisten?
<p>Statement von Felix Methmann, Leiter Team Recht und Handel im


