Rosenblüten-Tätowierungen auf beiden Handrücken hindern die Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Polizei nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Mit welcher Begründung und was gilt allgemein bei Tattoos von Polizisten?

„Land.kann.Vielfalt. – Mach mit!“ lautet der Aufruf und das Motto


