Von einer Veröffentlichung im Amtsblatt versprechen sich Parteien Aufmerksamkeit. Doch Beiträge ohne Ortsbezug und mit unzulässiger Wahlwerbung müssen draußen bleiben, hat das VG Freiburg im Fall der örtlichen AfD entschieden.

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte