Von einer Veröffentlichung im Amtsblatt versprechen sich Parteien Aufmerksamkeit. Doch Beiträge ohne Ortsbezug und mit unzulässiger Wahlwerbung müssen draußen bleiben, hat das VG Freiburg im Fall der örtlichen AfD entschieden.

Am Donnerstag die Zustimmung im Bundestag, am Freitag die im