Versicherungsbetrug ist die unberechtigte Erlangung einer Geld- oder Sachleistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Dies entspricht dem allgemeinen Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB). Der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB umfasst die Tathandlung, dass eine versicherte Sache beschädigt oder zerstört wird.
Darlehensbetrug
Der Täter verspricht bei einem Darlehensbetrug, ein Darlehen auszureichen. Für