Patrick Hewer

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Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug ist die unberechtigte Erlangung einer Geld- oder Sachleistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Dies entspricht dem allgemeinen Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB). Der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB umfasst die Tathandlung, dass eine versicherte Sache beschädigt oder zerstört wird.

Weitere Betrugsdelikte

Darlehensbetrug

Der Täter verspricht bei einem Darlehensbetrug, ein Darlehen auszureichen. Für

Zessionsbetrug

Als Zessionsbetrug (siehe auch: Zession) gilt die Übereignung „fauler Forderungen“

Sozialleistungsbetrug

Der Sozialleistungsbetrug ist die betrügerische Erlangung von Sozialleistungen. Empfänger von