2023 hat der Gesetzgeber im Asylrecht die sogenannte Tatsachenrevision zum BVerwG eingeführt. Die landete nun vor dem BVerfG: Dürfen Asylbewerber abgelehnt werden, bevor das BVerwG über die Bedingungen im Zielland entschieden hat?

Ampel-Koalition und CDU/CSU konnten sich nicht auf eine gemeinsame Position


