Zwei Jahre lang lehnte eine Wohnungsbaugesellschaft die Installation einer Rampe ab, die ein Mieter, der im Rollstuhl sitzt, im Alltag benötigt. Das LG Berlin II stellte fest, dass sie ihn damit nach dem AGG benachteiligt hat.

Eine Edeka-Verkäuferin besteht auf einer Gehaltsabrechnung auf Papier statt der