Verdachtsfall reicht nicht: AfD-Mitgliedschaft genügt (noch) nicht für Waffenverbot

Eine AfD-Mitgliedschaft schließt zulässigen Waffenbesitz nicht aus – noch nicht aus. Das OVG Münster begründete seine Entscheidung damit, dass die AfD zum Entscheidungszeitpunkt ein bloßer verfassungsrechtlicher Verdachtsfall war. 

Weiterlesen

Weitere Themen

Wenn ein Supermarkt Orangensaft zum Selbstabzapfen bewirbt, muss dabei der Preis

Weiterlesen »

Betreiber von Windrädern und Solaranlagen haben im vergangenen Jahr 554

Weiterlesen »

Im Großhandel kostet ein Kilogramm Butter inzwischen mehr als sieben

Weiterlesen »