Eine AfD-Mitgliedschaft schließt zulässigen Waffenbesitz nicht aus – noch nicht aus. Das OVG Münster begründete seine Entscheidung damit, dass die AfD zum Entscheidungszeitpunkt ein bloßer verfassungsrechtlicher Verdachtsfall war.

Der Mitangeklagte und in Untersuchungshaft befindliche Tal S. gibt an,


