Eine AfD-Mitgliedschaft schließt zulässigen Waffenbesitz nicht aus – noch nicht aus. Das OVG Münster begründete seine Entscheidung damit, dass die AfD zum Entscheidungszeitpunkt ein bloßer verfassungsrechtlicher Verdachtsfall war.

<p>Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt jährlich landwirtschaftliche Betriebe in der


