Urteil: Berliner Gasanbieter GASAG hat Neukund:innen unzulässig benachteiligt

<p>Das Kammergericht Berlin hat ein monatelanges Zweiklassensystem bei den Gaspreisen des Berliner Versorgers GASAG für unzulässig erklärt. Das Urteil vom 21. März 2025 ist ein Erfolg für die Musterfeststellungsklage des vzbv, der sich mehr als 500 Verbraucher:innen angeschlossen hatten (Stand: 19. März 2025).</p>

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