Die Anwaltsbeiordnung „zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts“ beschwert nicht nur den Rechtsanwalt, sondern auch die Partei. Das entschied das LAG Sachsen in der streitigen Frage der Beschwer.

Der Verfassungsschutz hat im Streit mit der AfD eine Stillhaltezusage


