Ein Arbeitnehmer konnte aufgrund von Krankheit seinen gesetzlichen Mindesturlaub nicht nehmen. Der Arbeitgeber sah dies mit einer Abfindung beim Austreten aus dem Job als erledigt an. So nicht, sagt das Bundesarbeitsgericht.

Bundesumweltminister Carsten Schneider eröffnet heute gemeinsam mit Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer


