Ein Arbeitnehmer konnte aufgrund von Krankheit seinen gesetzlichen Mindesturlaub nicht nehmen. Der Arbeitgeber sah dies mit einer Abfindung beim Austreten aus dem Job als erledigt an. So nicht, sagt das Bundesarbeitsgericht.
Der CDU-Abgeordnete Thadäus König ist zum neuen Thüringer Landtagspräsidenten gewählt