Eltern von schulpflichtigen Kindern müssen grundsätzlich die Masernimpfung ihres Kindes nachweisen. Das OVG NRW weist die rechtlichen Bedenken der Eltern zurück – und weicht damit vom Bayerischen VGH ab.

Wenn Menschen die Betreuung von Angehörigen übernehmen, verschwimmen die Grenzen:

