Unterschiedliche Ansichten bei OVG NRW und VGH Bayern: Schulpflichtige Kinder müssen Masernimpfung nachweisen

Eltern von schulpflichtigen Kindern müssen grundsätzlich die Masernimpfung ihres Kindes nachweisen. Das OVG NRW weist die rechtlichen Bedenken der Eltern zurück – und weicht damit vom Bayerischen VGH ab.

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