Eltern von schulpflichtigen Kindern müssen grundsätzlich die Masernimpfung ihres Kindes nachweisen. Das OVG NRW weist die rechtlichen Bedenken der Eltern zurück – und weicht damit vom Bayerischen VGH ab.
Behandlungen und operative Eingriffe, die nur der äußerlichen Veränderung dienen,