Teilerfolg für Lübcke-Mörder Stephan Ernst: Generalanwalt nicht zuständig für die Durchsetzung der Gerichtskosten

Zur Durchsetzung der Gerichtskosten gegen Lübcke-Mörder Stephan Ernst in Höhe von 180.000 Euro beantragte der Generalbundesanwalt eine Zwangshypothek. Das war zwar materiell richtig, aber formell falsch, entschied nun das OLG Frankfurt.

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