Zur Durchsetzung der Gerichtskosten gegen Lübcke-Mörder Stephan Ernst in Höhe von 180.000 Euro beantragte der Generalbundesanwalt eine Zwangshypothek. Das war zwar materiell richtig, aber formell falsch, entschied nun das OLG Frankfurt.

Ein Wertspeicher abseits staatlicher Kontrolle: So sieht der Ökonom Jonas


