Zur Durchsetzung der Gerichtskosten gegen Lübcke-Mörder Stephan Ernst in Höhe von 180.000 Euro beantragte der Generalbundesanwalt eine Zwangshypothek. Das war zwar materiell richtig, aber formell falsch, entschied nun das OLG Frankfurt.

<p>Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Änderung der europäischen Lieferkettensorgfaltsrichtlinie