<p>In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen waren Strompreiserhöhungen im Jahr 2023 der meisterfasste Beschwerdegrund im Bereich Energie. Auch im ersten Halbjahr 2024 ist dies einer der Top-Beschwerdegründe in diesem Bereich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zudem in einer repräsentativen Befragung den Kundenanteil von verschiedenen Energieanbietern ermittelt und diese Anteile ins Verhältnis zu den Beschwerdezahlen gesetzt. Das Ergebnis: Verbraucher:innen beschweren sich im Jahr 2023 und im 1. Halbjahr 2024 überproportional häufig über Strompreiserhöhungen von ExtraEnergie, voxenergie und primastrom.</p>

Das Kriegsdienstverweigerungsrecht gilt nicht ausnahmslos, so der BGH. Was für