Hessens umstrittenes Versammlungsgesetz hat nun grünes Licht vom dortigen Staatsgerichtshof bekommen. Nur gegen das Zitiergebot sei verstoßen worden. Aber: Es gab auch zwei Sondervoten – etwa beim Vermummungsverbot.

Bei der „Dubai-Schokolade“ von Lidl gehen Käufer nicht zwingend davon