Hessens umstrittenes Versammlungsgesetz hat nun grünes Licht vom dortigen Staatsgerichtshof bekommen. Nur gegen das Zitiergebot sei verstoßen worden. Aber: Es gab auch zwei Sondervoten – etwa beim Vermummungsverbot.

Für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1