Bei der Bremer Bürgerschaftswahl im Mai 2023 wollte die AfD mit zwei Listen antreten. Deshalb wurde sie von der Wahl ausgeschlossen. Das war rechtmäßig, hat der örtliche Staatsgerichtshof nun entschieden.

Ein Immobiliendarlehen für 0,2 Prozent Zinsen? Bei der Förderbank KfW


