Der Sozialleistungsbetrug ist die betrügerische Erlangung von Sozialleistungen. Empfänger von Leistungen wie Arbeitslosengeld o. Ä. machen sich nicht nur dann strafbar, wenn sie bei der Beantragung der Leistung falsche Angaben machen. Sie sind darüber hinaus auch gesetzlich verpflichtet, jede Änderung in ihren Verhältnissen, die für die Gewährung von Leistungen von Bedeutung sein könnten, der zuständigen Stelle mitzuteilen. Wird dies unterlassen, macht man sich wegen Betruges durch Unterlassen strafbar. Siehe auch Leistungsmissbrauch.
Anstellungsbetrug
Vorspiegelung von Qualifikationen und andere einstellungserheblichen Angaben, um einen Arbeitsvertrag