Die Koalition will Leistungen für Asylsuchende ganz streichen, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Staat stattfinden muss und kann. Das dürfte wohl nicht verfassungswidrig sein, vermutet Christian Rath.
Wenn ein durchschnittlich schwieriges Disziplinarbeschwerdeverfahren jahrelang dauert, kann hierfür Entschädigung