Wegen grober Behandlungsfehler bei ihrer Geburt leidet ein heute neunjähriges Mädchen an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Das LG Göttingen hat die Krankenhausgesellschaft zu einem Rekord-Schmerzensgeld verurteilt.

Er wollte Aufmerksamkeit für seine Verfassungsbeschwerde – deshalb warf ein


