Schlappe(n) vor Gericht: BGH sieht in Birkenstock-Sandalen keine Kunst

Birkenstock hat mit seinen Sandalen vor dem Bundesgerichtshof eine Schlappe einstecken müssen: Sie zählen nicht als Kunstwerk und genießen daher keinen Urheberschutz. Gegen Nachahmer will das Unternehmen aber weiter vorgehen, kündigte es an.

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