Birkenstock hat mit seinen Sandalen vor dem Bundesgerichtshof eine Schlappe einstecken müssen: Sie zählen nicht als Kunstwerk und genießen daher keinen Urheberschutz. Gegen Nachahmer will das Unternehmen aber weiter vorgehen, kündigte es an.

Nach dem Tod ihres Ehemannes will sich eine Frau mit


