LG Frankfurt am Main bejaht Herausgabeanspruch: Witwe erhält eingefrorenes Sperma ihres toten Mannes

Nach dem Tod ihres Ehemannes will sich eine Frau mit dem eingefrorenen Sperma ihres Mannes künstlich befruchten lassen. Doch die Klinik stellte ihr dieses nicht zur Verfügung. Das Landgericht Frankfurt bejahte nun eine Herausgabepflicht.

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