Aus Angst vor Corona traten viele Touristen 2020 und 2021 ihre Reisen nicht an. Um Geld zurückzuerhalten, muss der Rücktritt auch erklärt werden. Ein bloßes No-show reicht für eine konkludente Erklärung nicht, stellte das AG München klar.
Neuer Monat, neue Regeln: von strengeren Gesetzen für Autoreifen bis