Reiserecht beim AG München: Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt

Aus Angst vor Corona traten viele Touristen 2020 und 2021 ihre Reisen nicht an. Um Geld zurückzuerhalten, muss der Rücktritt auch erklärt werden. Ein bloßes No-show reicht für eine konkludente Erklärung nicht, stellte das AG München klar.

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