Reiserecht beim AG München: Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt

Aus Angst vor Corona traten viele Touristen 2020 und 2021 ihre Reisen nicht an. Um Geld zurückzuerhalten, muss der Rücktritt auch erklärt werden. Ein bloßes No-show reicht für eine konkludente Erklärung nicht, stellte das AG München klar.

Read More

Weitere Themen

Mitte der Neunziger wollten Linksextremisten einen Berliner Gefängnisbau in die

Weiterlesen »

Mit einer Novelle des Baugesetzes will die Bundesregierung den Wohnungsbau

Weiterlesen »

Mieter und Käufer sind offenbar bereit, für eine energiesanierte Immobilie

Weiterlesen »