Reiserecht beim AG München: Nichterscheinen am Flughafen ist kein Rücktritt

Aus Angst vor Corona traten viele Touristen 2020 und 2021 ihre Reisen nicht an. Um Geld zurückzuerhalten, muss der Rücktritt auch erklärt werden. Ein bloßes No-show reicht für eine konkludente Erklärung nicht, stellte das AG München klar.

Read More

Weitere Themen

Immo Tommy versprach seinen Followern einfache Investments in Immobilien. Einige

Weiterlesen »

Der Chefposten des Oberverwaltungsgerichts in Münster ist weiterhin vakant, das

Weiterlesen »

Der Familiennachzug zum subsidiär schutzberechtigten Ehemann ist grundsätzlich erst nach

Weiterlesen »