Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falschen Beweismitteln oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet. Die Zielrichtung muss jedoch ein Vermögensschaden für den Prozessgegner sein. Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen gem. § 263 StGB.
Beförderungserschleichung
u. a. Schwarzfahren, in Deutschland ein Unterfall des Tatbestandes Erschleichen