Politikerinnen als „kleine Fotze“ oder „aufgeblasene Dampfnudel“ zu bezeichnen, ist als Schmähkritik nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, hat das BVerfG klargestellt. Auch auf die Kunstfreiheit könne sich der Youtuber nicht berufen.

<p>Immobilienteilverkäufe sollten den verbraucherschützenden Vorschriften des Darlehensrechtes unterliegen. Dafür spricht