OVG NRW spricht Feuerwehrmännern Entschädigung zu: Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit

Gilt Alarmbereitschaft als Arbeitszeit? Ja, meint das OVG in Nordrhein-Westfalen und beruft sich auf Europarecht. Zwei Feuerwehrmänner bekommen nun finanzielle Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten.

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