Gilt Alarmbereitschaft als Arbeitszeit? Ja, meint das OVG in Nordrhein-Westfalen und beruft sich auf Europarecht. Zwei Feuerwehrmänner bekommen nun finanzielle Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten.
<p>Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Gesetzentwurf zur Riester-Reform veröffentlicht.