OVG Lüneburg zur theoretischen Führerscheinprüfung: Bei Täuschung ist der Lappen sofort weg

Absolviert man die Theorieprüfung nicht selbst, gilt sie als nicht bestanden – egal, wie viele Jahre man danach unfallfrei fährt. Eine „zweite Chance“, seine Fahrkünste nachzuweisen, hat man dann auch nicht, so das OVG Lüneburg.

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