Absolviert man die Theorieprüfung nicht selbst, gilt sie als nicht bestanden – egal, wie viele Jahre man danach unfallfrei fährt. Eine „zweite Chance“, seine Fahrkünste nachzuweisen, hat man dann auch nicht, so das OVG Lüneburg.

Im Wirecard-Prozess hat der angeklagte frühere Chef der Buchhaltung am


