Absolviert man die Theorieprüfung nicht selbst, gilt sie als nicht bestanden – egal, wie viele Jahre man danach unfallfrei fährt. Eine „zweite Chance“, seine Fahrkünste nachzuweisen, hat man dann auch nicht, so das OVG Lüneburg.

Amerikanische Staatsschulden gelten als sicherer Hafen für Anleger in turbulenten


