Absolviert man die Theorieprüfung nicht selbst, gilt sie als nicht bestanden – egal, wie viele Jahre man danach unfallfrei fährt. Eine „zweite Chance“, seine Fahrkünste nachzuweisen, hat man dann auch nicht, so das OVG Lüneburg.

Ein Mann sticht mit dutzenden Messerstichen auf seine Ehefrau ein,


