OVG Hamburg zur presserechtlichen Auskunft in Ermittlungsverfahren: Behörde muss Namen von Strafverteidigern preisgeben

Ermittlungsverfahren sind nicht öffentlich. Doch auch in diesem Verfahrensstadium kann die Presse gegenüber der Staatsanwaltschaft einen Anspruch auf die Nennung der Namen der Verteidiger haben, so das OVG Hamburg.

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