Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die „Pille danach“ anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.

Die Prüfungsbehörde war überzeugt, dass eine Juristin die Prüfungslösungen für
Ein selbstständiger Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen davon absehen, die „Pille danach“ anzubieten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.
Die Prüfungsbehörde war überzeugt, dass eine Juristin die Prüfungslösungen für
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