Das OLG Schleswig-Holstein stellt klar, dass ein Transsexueller, der sein Geschlecht von weiblich auf männlich änderte, als Vater eines während der Ehe geborenen Kindes eingetragen werden kann. Biologische Abstammung sei nicht notwendig.

Änderungen im Waffenrecht, neue Polizeibefugnisse und Anpassungen im Aufenthaltsrecht: das


