Das OLG Schleswig-Holstein stellt klar, dass ein Transsexueller, der sein Geschlecht von weiblich auf männlich änderte, als Vater eines während der Ehe geborenen Kindes eingetragen werden kann. Biologische Abstammung sei nicht notwendig.
Eine Frau behauptet, seit der Corona-Impfung unter Schmerzen und Schwindel