Vorbildlich wollte eine Frau ihre PushTAN-Registrierung erneuern – und war einen Tag später 41.000 Euro los. Von der Bank bekommt sie das Geld aber nicht zurück, so das OLG: Sie hätte stutzig werden und besser aufpassen müssen.

Zwar hat sie das Neutralitätsgebot verletzt, aber nicht willkürlich oder


