Ein Bauer aus Peru befürchtet, dass die Gletscherschmelze in den Anden eine Flutwelle auslöst – und sein Haus trifft. RWE muss sich nicht an den Kosten für Schutzmaßnahmen beteiligen, so das OLG Hamm. Die Gefahr sei nicht konkret genug.
<p>Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen.