Schon in erster Instanz hatte Bild wegen der Berichterstattung zum ausländerfeindlichen „Sylt-Video“ eine Niederlage einstecken müssen. Das OLG München bestätigte die Entscheidung nun. Die unverpixelte Verbreitung war unzulässig.

In vielen Supermärkten gibt es das längst, nun zieht auch


