Der ausgestreckte Arm zum Hitlergruß ist strafbar– egal mit welcher Extremität. Damit ist ein Mann vor dem OLG Hamm gescheitert, der glaubte, eine Strafbarkeit beim Zeigen des Grußes mit dem linken Arm umgehen zu können.

Wenn ein durchschnittlich schwieriges Disziplinarbeschwerdeverfahren jahrelang dauert, kann hierfür Entschädigung


