Der ausgestreckte Arm zum Hitlergruß ist strafbar– egal mit welcher Extremität. Damit ist ein Mann vor dem OLG Hamm gescheitert, der glaubte, eine Strafbarkeit beim Zeigen des Grußes mit dem linken Arm umgehen zu können.

Haushalt des BMLEH bleibt auf gleichbleibend hohem Niveau und sichert


