LSG Baden-Württemberg zum Wohnen: Keine Mietzahlung an Papa begründet kein Scheingeschäft

Schon länger zahlt eine in ihrem Elternhaus lebende Frau keine Miete an ihren Vater mehr. Die Kosten sollte dann das Sozialamt übernehmen. Ob es dazu kommt, hatte das LSG Baden-Württemberg zu entscheiden.

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