OLG Frankfurt zum Arzthaftungsrecht: 720.000 Euro Schmerzensgeld für schwere Geburtsschäden

Wegen grober Behandlungsfehler erhält ein Kind mit schwersten Behinderungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 720.000 Euro. Die Klinik war für die Frau mit einer Hochrisikoschwangerschaft nicht ausgestattet, so das OLG Frankfurt.

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