Beliebter Trick der Presse: Ein aktuelles Ereignis als Anlass nehmen, um vergangene Intimitäten einer prominenten Person breittreten zu können. Dass hier die Grenze zur sogenannten Selbstöffnung überschritten ist, hat das OLG klargestellt.

Drei Ukrainer sollen im Auftrag Russlands Anschläge auf den Güterverkehr