OLG Frankfurt am Main zum Persönlichkeitsrecht: Presse darf Promi-Privatsphäre nicht ausschlachten

Beliebter Trick der Presse: Ein aktuelles Ereignis als Anlass nehmen, um vergangene Intimitäten einer prominenten Person breittreten zu können. Dass hier die Grenze zur sogenannten Selbstöffnung überschritten ist, hat das OLG klargestellt.

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