Beliebter Trick der Presse: Ein aktuelles Ereignis als Anlass nehmen, um vergangene Intimitäten einer prominenten Person breittreten zu können. Dass hier die Grenze zur sogenannten Selbstöffnung überschritten ist, hat das OLG klargestellt.

Im Wirecard-Prozess hat der angeklagte frühere Chef der Buchhaltung am


