Ein Pferd tritt sich auf einem Vereinsgelände einen Nagel in den Huf, die Eigentümerin fordert Schadensersatz. Das OLG Frankfurt urteilte: Der Reitverein hat seine Pflichten erfüllt und haftet nicht.

Gigantischer Umsatz und trotzdem kein Erfolgsgeschäft? SPIEGEL-Redakteurin Kristina Gnirke sagt,