Ein Pferd tritt sich auf einem Vereinsgelände einen Nagel in den Huf, die Eigentümerin fordert Schadensersatz. Das OLG Frankfurt urteilte: Der Reitverein hat seine Pflichten erfüllt und haftet nicht.

Unternehmer müssen nicht zwingend in eine Widerrufsbelehrung ihre Telefonnummer schreiben,


